AGBs Fortbildung Laufbahnberatung ZML

§ 1 Gliederung der Fortbildung
Die Fortbildung erfolgt in der Form der Schulung einer Gruppe bis max. 12 Personen. Im Online Format bis max. 8 Personen.
Die Fortbildung in Präsenz ist in sechs Module à zwei Seminartage gegliedert, die Fortbildung im Online Format in sieben Module à zwei Seminartage. Sie erstreckt sich über einen Zeitraum 
von 9 bis 10 Monaten.
Zwischen den Modulen erhalten die Teilnehmer*innen Aufgaben zur Weiterarbeit und zur Vorbereitung der nächsten Module sowie Informationsmaterial zum Selbststudium.

§ 2 Voraussetzungen zur Fortbildung
Der/die Auszubildende arbeitet als Beraterin, Trainerin oder Coach mit Menschen in der beruflichen Orientierungsberatung. Hierunter fallen beispielsweise Berufs-und Karriereberaterinnen, Personalentwicklerinnen, Fallmanagerinnen, Beraterinnen bei Arbeitsagenturen, Jobcoachs, Mitarbeiterinnen in Career-Centern, Beratungslehrerinnen, Mitarbeiterinnen in kirchlichen und staatlichen Beratungsstellen, Supervisorinnen sowie Psycholog*innen.
Der/die Auszubildende verfügt über eine mindestens einjährige qualifizierte Beratungsausbildung und eine mindestens einjährige Beratungserfahrung und Beratungspraxis, die er/sie vor Abschluss dieses Vertrages dem Ausbildungsinstitut nachgewiesen hat. Oder er/sie weist eine mehrjährige Beratungserfahrung in den in Absatz 1 genannten Berufsfeldern vor.
Der/die Auszubildende hat nachgewiesen, dass er/sie die erforderlichen Voraussetzungen für die Ausbildung zum Laufbahnberater ZML, zur Laufbahnberaterin ZML erfüllt.
Die durch die Auszubildenden zu erfüllenden Voraussetzungen werden in einem persönlichen Vorgespräch zwischen den Ausbilderinnen und dem/der Auszubildenden erläutert und etwaige Ausnahmeregelungen werden hier abgesprochen.

§ 3 Fortbildungsstätte
Die Fortbildung findet gemäß § 4, an dem Ort statt, den die Ausbilderinnen vorgesehen haben.
Im Online Format findet die Fortbildung über das Meeting Portal Zoom statt.

§ 4 Anmeldung und Teilnahmegebühr
Die Anmeldung zur Fortbildung Laufbahnberatung ZML ist möglichst frühzeitig schriftlich oder online an das Fortbildungszentrum Laufbahnberatung zu richten. Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie von den Ausbilderinnen schriftlich per E-Mail oder per Post bestätigt wird. Ein Rechnungszugang gilt ebenfalls als Bestätigung. Die erforderliche und vertraglich vereinbarte Teilnahmegebühr wird in der vereinbarten Frist überwiesen. Die Höhe der Teilnahmegebühr ergibt sich aus der jeweiligen Angabe auf der Website: www.fortbildungszentrum-laufbahnberatung.de. 
Die Teilnahmegebühr ist der Brutto-Endpreis je Teilnehmerin. In der Teilnahmegebühr sind sämtliche Seminarunterlagen enthalten. Bei Modulen in Präsenz schließt das auch Getränke und Pausen Snacks ein.

§ 5 Stornierung und Rücktritt vom Vertrag
Sie haben die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen von dem Vertrag zurückzutreten (Storno).
Bis zu 8 Wochen (60 Tage) vor Fortbildungsbeginn ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Eine bereits geleistete Anzahlung wird vollständig zurücküberwiesen.
Bei späterer schriftlicher Abmeldung ist das Fortbildungsinstitut, vertreten durch die Geschäftsführung, berechtigt, 30 % des Rechnungsbetrags als Kostenpauschale einzubehalten.
Ab einer Stornierung von 2 Wochen (14 Tage) vor Fortbildungsbeginn wird der Gesamtbetrag in Rechnung gestellt.
Bei einem von Ihnen veranlassten Abbruch einer bereits laufenden Fortbildung bzw. eines Weiterbildungsseminars wird die Fortbildung bzw. das Seminar vollständig in Rechnung gestellt. Im Krankheitsfall oder wegen sonstiger Verhinderungen können die Fortbildungsinhalte nachgeholt werden. In welcher Form das umgesetzt wird, z. B durch das Nachholen eines Moduls in einem späteren Kurs oder einer Einzelschulung, entscheidet die Fortbildungsleitung im Einzelfall.

§ 6 Pflichten des Fortbildungszentrums (Ausbilder)
Der Ausbilder verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass den Teilnehmenden der Fortbildung die erforderlichen Kompetenzen vermittelt werden, die zum Erreichen des Fortbildungszieles erforderlich sind, und die Fortbildung so durchzuführen, dass das Fortbildungsziel in der vorgesehenen Zeit erreicht werden kann.
Der Ausbilder verpflichtet sich, den Fortbildungsteilnehmenden die Ausbildungsmittel – insbesondere Arbeitsmaterialien, Unterlagen und Dokumente – die für die Fortbildung erforderlich sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

§ 7 Pflichten des Fortbildungsteilnehmenden
Die Teilnehmerinnen der Fortbildung bemühen sich, die Zertifizierung als Laufbahnberaterin ZML zu erhalten, die erforderlich ist, um das Fortbildungsziel zu erreichen. Sie verpflichten sich insbesondere,
die ihm im Rahmen der Fortbildung übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen und den Fortbildungsplan bzw. die Fortbildungsschritte einzuhalten, sowie vorgeschriebene schriftliche Nachweise und Dokumentationen von Supervisionssitzungen ordnungsgemäß zu führen und auf Verlangen den Ausbilderinnen vorzulegen. Die Teilnehmerinnen der Fortbildung verpflichten sich, die im Rahmen der Fortbildung erhaltenen Materialien, Unterlagen und Dokumente weder während der Vertragsdauer noch nach Beendigung dieses Vertrages an Dritte weiterzugeben. Sie verpflichten sich, die Unterlagen nicht zu Schulungszwecken einzusetzen. Die Fortbildungsteilnehmenden sind lediglich berechtigt, die Materialien, Unterlagen und Dokumente im Rahmen ihrer beratenden Tätigkeit mit Klientinnen zu verwenden. Zusätzlich sind die Teilnehmenden, in Ausnahme von Satz 1, Absatz 2, §7 zur Weitergabe der direkten Arbeitsunterlagen im Rahmen einer Laufbahnberatung an ihre Klientinnen berechtigt.

§ 8 Zertifikat
Das Fortbildungszentrum (Ausbilder), vertreten durch die Geschäftsführung, stellt den Fortbildungsteilnehmenden ein Zertifikat und eine Teilnahmebescheinigung mit Dokumentation der Fortbildungszeiten und -inhalte aus. Das Zertifikat belegt die erfolgte Fortbildung zum Laufbahnberater, zur Laufbahnberaterin nach dem Zürich-Mainzer-Laufbahnberatungsmodell (ZML).
Mit Ausstellung des Zertifikates endet die Ausbildung.

§ 9 Kündigung
Der Fortbildungsvertrag tritt mit seinem Abschluss in Kraft und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit der Erteilung des Zertifikates an den/die Teilnehmer*in (§ 8).

§ 10 Gewährleistung und Haftung
Der/die Fortbildungsteilnehmerin wird den Ausbilder von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus und im Zusammenhang mit der Fortbildung entstehen, sofern die Ansprüche und Haftungen nicht von dem Ausbilder zumindest überwiegend mit zu vertreten sind. Die Vertreterinnen und Ausbilder*innen des Fortbildungszentrums (Ausbilder) übernehmen keine Gewähr dafür, dass durch die Benutzung der Materialien, Unterlagen und Dokumente sowie der Vertragsmarke keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Ausbilder erklärt jedoch, dass ihm solche Rechte nicht bekannt sind. Eine Haftung für Freiheit von Mängeln wird nicht übernommen.

§ 11 Haftungsbeschränkungen
Der Ausbilder haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von dem Ausbilder übernommenen Garantie.
Bei fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszweckes ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Ausbilders der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäftes vorhersehbar und typisch ist.
Der Ausbilder haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit und Anwendbarkeit der von ihm vermittelten Inhalte.
Eine weitergehende Haftung des Ausbilders besteht nicht.
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Vertreter, Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen des Ausbilders.

§ 12 Abtretung
Eine Abtretung oder Übertragung des Fortbildungsvertrages oder einzelner Rechte oder Pflichten aus dem Fortbildungsvertrag ist ausgeschlossen.

§ 13 Sonstige Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung des Fortbildungsvertrages (einschließlich der AGB) unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Entsprechendes gilt im Falle einer Lücke.
Der Fortbildungsvertrag (einschließlich der AGB) ist nach dem Willen der Parteien ein vollständiger Vertrag. Er enthält alle Vereinbarungen der Parteien und tritt an die Stelle aller früheren schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen der Parteien.
Alle Änderungen und Ergänzungen des Fortbildungsvertrages (einschließlich der AGB) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden.
Auf den Fortbildungsvertrag (einschließlich der AGB) findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

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